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planungsablauf

im detail

Grundstückskauf

 

Das Grundstück ist das Fundament für die Realisierung deines Eigenheims. Um deine Pläne in der Realität umzusetzen, gibt es wesentliche Punkte, die du nicht übersehen solltest. 

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  • Passendes Grundstück finden und Besichtigungstermin vereinbaren

  • Erschließung und Lage beurteilen

  • Beschaffenheit des Grundstücks prüfen

  • Bebauungsvorschriften prüfen

  • Grundbuchauszug beantragen

  • Finanzierung klären

  • Kaufvertrag abwickeln

  • Verbücherung im Grundbuch

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Aus dem Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan der Gemeinde kannst du entnehmen, ob das Grundstück überhaupt als Baugrund ausgewiesen ist.

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Den rechtlichen Eigentumsübergang erreichst du durch den Eintrag ins Grundbuch.

https://www.infina.at/ratgeber/grundstueckskauf/

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Bestandsaufnahme und -erfassung

 

Die Bestandsaufnahme ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Vorbereitung und Planung von Altbaumodernisierungen und vor dem Beginn eines Umbaus oder einer Sanierung ein unverzichtbarer Schritt. Dafür benötigt man zuerst maßgenaue und gute Grundriss-Skizzen.

 

Allerdings gibt es für viele alte Häuser keine aktuellen Baupläne mehr. Den Ist-Zustand Ihres Gebäudes kannst du durch ein Aufmaß auch selbst dokumentieren. Dafür können alte Pläne aus der Bauzeit des Gebäudes hilfreich sein. Sollten diese Unterlagen selbst auf Nachfrage beim zuständigen Bauamt nicht mehr vorhanden sein, sollte ein Aufmaß erfolgen.  

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Dafür bringe ich den aktuellen Zustand selbst mit einer Skizze auf Papier, messe die Räumlichkeiten mit geeigneten Messgeräten aus und beschrifte anschließend Ihre Skizzen mit den entsprechenden Maßen. 

Der Bestand wir 3D erfasst. 


Konzeptauswahl im Planstore

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Im Planstore findest du eine große Auswahl an fertigen Entwurfskonzepten.

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Grundlagenermittlung

 

Die Grundlagenermittlung steht ganz am Anfang des Planungsprozesses, in dessen Verlauf aus der Bauidee ein Bauvorhaben und schließlich ein fertiggestelltes Bauwerk wird.

Gemeinsam mit mir legst du als Bauherr bei der Grundlagenermittlung die Rahmenbedingungen für das spätere Bauprojekt fest. Er legt somit die Basis für das Bauvorhaben. 

 

In einem umfassenden Erstgespräch werden sämtliche die Planung betreffenden Informationen eingeholt. 

Es wäre von Vorteil die Grundlagenermittlung vorab auszufüllen. 

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konzepterstellung

 

In dieser Phase werden deine Wünsche und Vorstellungen in einen Vorentwurf eingearbeitet und erstellt. 

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Grundlagen sind:

  • Lage des Grundstückes;

  • Flächenwidmung der jeweiligen Gemeinde (was und wie darf auf diesem Grundstück gebaut werden). Der Flächenwidmungsplan kann in Wien online eingesehen werden, in den Bundesländern teilweise online. Ansonsten kann dieser Plan bei jeweiligen Baubehörde / Gemeinde eingesehen werden;

  • Bebauungsvorschriften;

  • welche Anforderungen soll das Haus/Wohnung/Bürogebäude erfüllen;

  • fachmännische Beratung über die gewünschte Raumaufteilung.

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Auf Basis der Grundlagenermittlung erstelle ich ein 3D Entwurfskonzept. So ist dein Projekt zum Greifen nah. Du erhältst Einblick in dein zukünftiges Zuhause (Grundrisse in 2D und 3D)

Sofern erwünscht erstelle ich auch eine 3D Visualisierungen oder ein BimX Modell. 

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Änderungsmassnahmen
Näheres zu den Änderungsmöglichkeiten findest du hier.

Entwurfsplanung

 

In dieser Phase beschäftigen wir uns mit der weiteren Ausarbeitung deines freigegebenen Vorentwurfs.

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Des weiteren wird in der Entwurfsplanung geprüft:

  • Welche Zuleitungen sind vorhanden, bzw. müssen auf das Grundstück geführt werden?

  • Lage eines eventuell vorhandenen Kanales?

  • Wie hoch ist der Grundwasserspiegel auf dem Grundstück (Gespräche mit Nachbarn)?

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Nach Abklärung dieser Punkte wird ein Entwurfsplan erstellt und mit dir besprochen.

Der Entwurfsplan weist Bemaßungen auf und dient somit als Angebotsgrundlage. 

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angebotseinholung

 

Nach Erstellung des Entwurfsplanes ist es sinnvoll eine Gesamtkostenaufstellung zu erstellen. 

Dazu ist für sämtliche Gewerke mindestens eine Angebot erforderlich.

Gerne unterstütze ich dich dabei.


Finanzierungscheck

 

Du möchtest das geplante Haus bauen und weißt lt. Angeboten die Gesamtkosten.

Wende dich bitte an deine Hausbank oder einen unabhängigen Finanzberater, um die Finanzierung zu planen. 

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Vorprüfungsplanung

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Der Einreichplan inklusive aller notwendigen Unterlagen sollte früh genug beim zuständigen Gemeindeamt oder Stadtmagistrat zur Vorprüfung eingebracht werden. Bei der Vorprüfung wird geprüft, ob das Bauvorhaben den Bauvorschriften, dem Flächenwidmungsplan und dem Bebauungsplan entspricht. Aus der Vorprüfung leitet sich auch der Termin für die Bauverhandlung ab. Werden also keine groben Mängel bei der Vorprüfung beim Einreichplan festgestellt, so kann man mit einem zeitnahen Termin für die Bauverhandlung rechnen.


Einreichplanung

 

In dieser Phase wird aus dem Entwurf ein Einreichplan erstellt, welcher den Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes entspricht.

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Um eine Baubewilligung zu erlangen muss der Einreichplan 3-fach vom Bauherrn bei der Baubehörde eingereicht werden.

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Dem Plan sind beizulegen:

  • Bauansuchen

  • Baubeschreibung

  • Einreichplan inkl. Lageplan und Anrainer

  • Aufbautenbeschreibung

  • Energieausweis

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An Hand der übergebenen Pläne und Unterlagen kann nun die Baubehörde das Projekt beurteilen.

Nach Ausstellung des Baubescheides und der Rechtskraft kann mit dem Bau begonnen werden.

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Bauverhandlung

 

Bei der Bauverhandlung wird allen involvierten Personen und Behörden Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und Interessen gegeben. Treten Einwendungen z.B. von Anrainern auf, so ist in der Verhandlung auf eine Einigung hinzuarbeiten.

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Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren:​

Die mündliche Verhandlung kann nach der Oberösterreichischen Bauordnung im Baubewilligungsverfahren entfallen, wenn die NachbarInnen durch ihre Unterschrift am Bauplan erklären, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben.


Baubescheid- Baubeginn

 

Der Baubescheid ergeht schriftlich in der klassischen Form eines amtlichen Bescheides. 

Nach Ausstellung des Baubescheides und der Rechtskraft kann mit dem Bau begonnen werden.

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Gültigkeit des Bescheides: 3 Jahre ab Rechtskraft

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https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=10000411

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Manuela Kerschbaum

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